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Die Zentrale Redaktion des OBV hat ein neues Statut

Nach intensiven Vorarbeiten einer entsprechenden Arbeitsgruppe beschloss die Vollversammlung des OBV bei ihrer Zusammenkunft in Innsbruck ein neues Statut für die Zentrale Redaktion. Die Zentrale Redaktion (ZR) des OBV hat die Aufgabe, zu einer einheitlich hohen Datenqualität innerhalb des Verbundes beizutragen; sie verantwortet die bindende Entscheidung über alle Auslegungsfragen der im Verbund anzuwendenden Regelwerke und Normdateien. Sie übermittelt diese Festlegungen an die Verbundteilnehmer und erstellt die notwendigen Unterlagen für eine reibungslose Durchführung im Verbund. Ihre Tätigkeit umfasst insbesondere: Regelwerksentwicklung und Gremienarbeit; Dokumentation, Informationsweitergabe und Schulungen; Qualitätskontrolle der Verbunddaten und die Koordination der Normdatenarbeit (GND, ZDB). Die ZR setzt sich aus Repräsentantinnen und Repräsentanten folgender Teilbereiche zusammen:
  1. Übergreifendes (1 Mitglied aus dem Bereich „Bibliothekarische Standards“, OBVSG, 1 Mitglied aus dem Bereich „Allgemeine System-und Datentechnik“, OBVSG)
  2. Formalerschließung (4 Mitglieder + 2 Ersatzmitglieder)
  3. Sacherschließung (4 Mitglieder + 2 Ersatzmitglieder)
  4. Überregionale Normdateien (2 Mitglieder GND + 1 Ersatz, 2 Mitglieder ZDB + 1 Ersatz).
Die Bestellung der Mitglieder der Zentralen Redaktion sowie der erforderlichen Ersatzmitglieder erfolgt durch Mehrheitsbeschluss der OBV-Vollversammlung. Die Funktionsperiode beträgt vier Jahre. Wiederbestellungen sind zulässig. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite "Zentrale Redaktion".

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