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Beirat durch Generalversammlung der OBVSG eingerichtet

Der in der Novelle zum OBVSG-Gesetz zur Stärkung der verbundinternen Zusammenarbeit vorgesehene Beirat wurde wie vorgesehen mit 1. Juli 2021 von der Generalversammlung der OBVSG eingesetzt. Aufgabe des Beirats ist es, die Gesellschaft bei der Erfüllung ihrer Aufgaben fachlich zu beraten.

Der Beirat wird von der Generalversammlung der OBVSG für jeweils drei Jahre bestellt. Er soll die Heterogenität der Verbundteilnehmerinnen und Verbundteilnehmer berücksichtigen – in seiner ersten Funktionsperiode setzt er sich aus insgesamt fünf Kolleginnen und Kollegen folgender Institutionen zusammen: Österreichische Nationalbibliothek,  Bundesstaatlich Pädagogische Bibliothek NÖ, Kunstuni Graz, Universitäts- und Landesbibliothek Tirol sowie FH Joanneum zusammen.

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