Beirat

Aufgaben

Der Beirat ist ein gesetzlich eingerichtetes Gremium zur Stärkung der verbundinternen Zusammenarbeit. Er besteht aus mindestens fünf und höchstens sieben Vertreterinnen und Vertretern der am Verbund teilnehmenden Einrichtungen. Die Bestellung des Beirats erfolgt für jeweils drei Jahre durch die Generalversammlung der OBVSG.

Der Beirat unterstützt die OBVSG durch fachliche Beratung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben, die durch den Bundeszuschuss finanziert werden. Zu seinen Rechten und Aufgaben zählt:

  • Anhörungsrecht: Nach Anhörung des Bereits werden die Aufgaben der OBVSG gemäß § 3 Abs. 2 lit a und b des OBVSG-Gesetzes konkretisiert. Dieser Vertrag zwischen Bund und OBVSG wird alle drei Jahre einer Revision unterzogen.
  • Erarbeitung von Vorschlägen: Der Beirat kann Vorschläge zur Konkretisierung der im OBVSG-Gesetz genannten Aufgaben gemäß § 3 Abs. 2 lit j bis l des OBVSG-Gesetzes erarbeiten, wobei stets die finanzielle Bedeckbarkeit der OBVSG berücksichtigt werden muss. Dieser Vorschlag ist alle drei Jahre zu erneuern.

Mitglieder

Funktionsperiode 2024-2026
Robert Schiller (Vorsitz)Universität für Musik und darstellende Kunst Graz
Andreas BrandtnerUniversität Wien
Christa MüllerÖsterreichische Nationalbibliothek 
Renate PfannPädagogische Hochschule Wien
Eva RammingerUniversitäts- und Landesbibliothek Tirol
Pamela StücklerUniversität Graz
Márton VillányiFH Joanneum