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Umstieg auf RDA: erster Meilenstein erreicht

Mit 15. Oktober 2014 ist der erste Meilenstein in der Umstellung auf das neue Regelwerk RDA erreicht: Nunmehr sind nicht mehr die Regelungen in der RAK zu konsultieren, wenn man sich bezüglich der Ansetzung einer Person oder einer Körperschaft kundig machen möchte. Ab sofort müssen alle neu angelegten Normdatensätze für Personen, Körperschaften und (zukünftig) Familien nach den Richtlinien der RDA erstellt werden.

Entsprechende Unterlagen (GND-Präsentation etc.) zu den neuen Regelungen finden sich auf der Homepage der OBVSG im frei (ohne Anmeldung!) zugänglichen Ordner „Katalogisierung / GND / GND/RDA" - www.obvsg.at/katalogisierung/gnd/gnd-rda/ . Hier finden Sie
  • die Präsentationen zu den GND-RDA-Schulungen für die FE-Lokalredaktionen vom Juni 2014
  • die Präsentationen und praktischen Übungen des Follow Ups für FE-Lokalredaktionen vom September 2014
  • und die Unterlagen der GND-RDA-Schulungen für SE-MultiplikatorInnen,
für alle, die leider nicht teilnehmen konnten oder einfach nachlesen wollen.

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